TERRE DES FEMMES |#abolish219a

Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dürfen in Deutschland nicht öffentlich über Methoden, Risiken und Kosten informieren. Warum? Weil es §219a im deutschen Strafgesetzbuch seit der Nazi-Zeit gibt. Dieser Paragraph verbietet es Ärzt*innen „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ zu machen  – und darunter fällt eben auch die reine sachliche Information. Viele Ärzt*innen, die eigentlich Frauen helfen möchten, werden deshalb von Abtreibungsgegnern angezeigt und vor Gericht belangt. Wir finden, das geht gar nicht!
Wenn Ärzt*innen also nicht informieren dürfen, dann eben jeder andere!

Wir sind stolz, dass wir zur Abschaffung des §219a beitragen konnten. Endlich können auch Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, öffentlich informieren. Und das haben sie auch getan – gemeinsam mit uns.

Casefilm

Caseboard

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Ärzt*innen informieren