TERRE DES FEMMES |#abolish219a
Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, durften in Deutschland nicht öffentlich über Methoden, Risiken und Kosten informieren. Warum? Weil es §219a im deutschen Strafgesetzbuch seit der Nazi-Zeit gab. Dieser Paragraf verbot es Ärzt*innen „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ zu machen. Deshalb haben wir alle anderen eingespannt, darüber zu sprechen – in Social, Radio und IRL!
Ich bin stolz, gemeinsam mit dem Team von GREY zur längst überfälligen Abschaffung des Paragrafen aus der Nazi-Zeit beigetragen zu haben.
© 2024 Kerstin Correll